Aktuelles Brauerei Produkte Shop Specials Impressum Gästebuch Sitemap
Home     
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte sorgfältig lesen!

1. Zahlungsbedingungen

Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich getroffen worden sind, gilt grundsätzlich Barzahlung bei Anlieferung als vereinbart. Rechnungsbeträge verstehen sich rein netto ohne Abzug. Das gelieferte Bier und sonstige Getränke bleiben jedoch in jedem Falle bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller sonstigen Forderungen der Brauerei einschließlich Nebenforderungen Eigentum der Brauerei; bei Entgegennahme von Schecks sowie bei Bankeinzug ist deren Einlösezeitpunkt maßgebend. Bei Zahlungsverzug kann die Brauerei wieder über die gelieferten Getränke verfügen.

Bei Zahlungsverzug ist die Brauerei berechtigt, bankübliche Zinsen und die damit zusammenhängenden Bankspesen zu berechnen.

Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung statt angenommen; diese müssen bankfähig sein. Die Brauerei ist berechtigt, Zahlungen von Kunden und Schuldnern wahlweise zur Tilgung von Bierschulden, Krediten, rückständigen Zinsen und deren Forderungen der Brauerei zu verwenden. Die Kunden und Schuldner verzichten somit auf das Bestimmungsrecht nach § 366 (1) BGB. Eine Verrechnungserklärung wird auf Wunsch erteilt. Die von der Brauerei zugestellten Rechnungen und Kontoauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegt.

2. Beanstandungen

hinsichtlich der Liefermenge und Flaschenbruch müssen sofort bei Empfang der Sendung erhoben werden, hinsichtlich der Qualität sind Beanstandungen nur innerhalb von 14 Tagen möglich.

3. Leergut

Der Abnehmer erkennt den jeweils auf der Rechnung ausgedruckten Leergutsaldo als richtig an, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung Widerspruch erhebt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zugang bei der Brauerei maßgebend.

Fässer, Kästen und Flaschen bleiben in jedem Falle Eigentum der Brauerei. Der Pfandbetrag dient lediglich als Sicherheit. Fehlendes Leergut ist zu Tagespreisen zu ersetzen. Soweit es sich um Einheitsflaschen handelt, ist der Abnehmer verpflichtet, Leergut in gleicher Art und Menge zurückzugewähren. Das von der Brauerei gelieferte Fassmaterial wird innerhalb der nach dem bayrischem Eichgesetz vorgeschriebenen Frist geeicht. Vergütungsansprüche für etwaige Inhaltsdifferenzen werden daher nicht anerkannt.

4. Reklamegegenstände

Die dem Kunden seitens der Brauerei gegen separaten Leihschein zur Verfügung gestellten Reklamegegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Brauerei und sind mit aller dem Gegenstand angepassten Sorgfalt zu behandeln und zu erhalten und bei Beendigung der Geschäftsverbindung völlig unaufgefordert franko an die Brauerei zurückzugeben. Mit Brauereidekor versehene Trinkgefäße dürfen nicht zum Ausschank fremder Biere verwendet werden. Im übrigen darf der Kunde von der Brauerei entliehene Gegenstände, gleich welcher Art, nur zu dem dafür bestimmten Gebrauch verwenden und keinem Dritten überlassen.

5. Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Altenburg.

Als Gerichtsstand werden ausschließlich das Amtsgericht Altenburg bzw. das Landgericht Gera vereinbart. Änderungen und Ergänzungen vorstehender Bedingungen sowie von Verträgen oder sonstigen zwischen Kunden und der Brauerei oder deren Beauftragten zustande gekommenen Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich getroffen werden.

Sollte eine Bestimmung vorstehender Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit anderer Bestimmungen und der sonstigen getroffenen Vereinbarungen nicht berührt. Auch wiederholt geübte Nachsicht kann in keinem Fall als stillschweigende Duldung von Verstößen oder Versäumnissen aufgefasst werden und bedingt keine Änderung der vorstehender Vereinbarungen.

Eheleute handeln gegenüber der Brauerei stets als Gesamtschuldner.